18.12.2012

NABU kritisiert Bedarfsgesetz für neue Stromautobahnen

NABU-Presseerklärung

Miller: Rösler plant Netzausbau an Umweltverbänden und Bürgern vorbei Berlin – Das Bundeskabinett entscheidet morgen über das Bundesbedarfsplan-Gesetz, das den künftigen Ausbau von Höchstspannungs-Stromleitungen in Deutschland regelt. „Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler hat mal wieder Schnelligkeit vor Sorgfalt walten lassen. So wird nun noch vor Weihnachten eine Gesetzesvorlage auf den Weg gebracht, die dem benötigten Ausbau der Stromnetze für die Energiewende und der Akzeptanz in der Bevölkerung einen Bärendienst erweist“, kritisierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Für die im Bedarfsplan aufgeführten, länderübergreifenden Vorhaben solle der Rechtsschutz bei Planungsfehlern und Streitfällen massiv eingeschränkt werden. Erst nachdem über Trassenkorridore, deren Umweltverträglichkeit und die Planfeststellung entschieden wurde, dürfe überhaupt die Netzplanung gerichtlich überprüft werden. „Die im Gesetz vorgesehene Beschränkung des Klageweges auf eine Instanz beim Bundesverwaltungsgericht wird daher nicht nur bei Experten, sondern auch bei betroffenen Bürgern auf großes Unverständnis stoßen“, so Miller.
Bezeichnend für das übereilte Vorgehen des Bundeswirtschaftsministeriums sei, dass lediglich Wirtschafts- und Verbraucherverbänden vorab die Möglichkeit für eine Stellungnahme zum Bundesbedarfsplan-Gesetz eingeräumt wurde. „Obwohl sich die Umweltverbände bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Netzentwicklungsplan umfangreich eingebracht haben, wurden wir nun nicht einmal gefragt, bevor dessen Ergebnisse in einem Gesetz festgeschrieben werden. Vor dem Hintergrund, dass auch die Klagemöglichkeiten von Seiten des Natur- und Umweltschutzes beschnitten werden, ist so ein Vorgehen inakzeptabel“, kritisierte Miller. Inhaltlich weise das Gesetz aus NABU-Sicht weitere Mängel und Lücken auf. So sei lediglich ein Pilotprojekt für die Erprobung der Erdverkabelung zur Übertragung von Gleichstrom ausgewiesen worden. Der Einsatz innovativer Technologien müsse aber viel stärker vorangetrieben werden, insbesondere dort, wo die zusätzlichen Belastungen durch neue Freileitungen für Mensch und Natur besonders hoch sind.
Die Bundesnetzagentur habe die Übertragungsnetzbetreiber bereits aufgefordert, auch Alternativen zum bisher berechneten Ausbaubedarf zu prüfen. Hinzu komme, dass die Annahmen zur künftigen Verstromung der Braunkohle und zum Ausbau der Offshore-Windenergie nicht mehr der Realität entsprächen. Diese Erkenntnisse könnten daher schon bald erneute Änderungen am Bundesbedarfsplan-Gesetz erforderlich machen. „Der geplante Ausbau der Stromnetze darf von Bundestag und Bundesrat nicht einfach durchgewunken werden, solange das Gesetz einen energiewirtschaftlichen Bedarf festschreibt, der angesichts der aktuellen Entwicklungen bereits in 2013 wieder überprüft werden muss“, so der NABU-Bundesgeschäftsführer.